Anhang L - Leitfaden für Segelanweisungen

Dieser Leitfaden enthält eine Zusammenstellung erprobter Segelanweisungen, die hauptsächlich für bedeutende Meisterschaften einer oder mehrerer Klassen entwickelt wurden. Sie sind deshalb insbesondere für Welt- Kontinental- und nationale Meisterschaften sowie sonstige Veranstaltungen ähnlichen Ranges von Nutzen. Der Leitfaden kann auch für andere Veranstaltungen nützlich sein; jedoch werden bei solchen Veranstaltungen einige der Anweisungen unnötig oder unerwünscht sein. Wettfahrtleiter sollten deshalb bei ihrer Auswahl sorgfältig vorgehen. Der Leitfaden kann auch für andere Veranstaltungen nützlich sein. Für solche Veranstaltungen sind jedoch einige der Abschnitte unnötig oder nicht wünschenswert. Wettfahrtleiter sollten deshalb bei ihrer Auswahl sorgfältig vorgehen.

Eine ausführliche Version des Leitfadens (Anhang LE) ist auf der Website der ISAF (ww.sailing.org) verfügbar. Er enthält Festlegungen, die bei den umfangreichsten und schwierigsten Mehr-Klassen-Veranstaltungen anwendbar sind, und ebenso Abänderungen in den im vorliegenden Anhang empfohlenen Segelanweisungen. Er wird von Zeit zu Zeit überprüft, um Fortschritte in den Techniken der Leitung einer Wettfahrt während ihrer Entwicklung wiederzugeben und kann als Basistext für die Erstellung von Segelanweisungen für jede spezielle Veranstaltung heruntergeladen werden. Anhang L kann ebenfalls von der Website der ISAF herunter geladen werden.

Die Prinzipien, auf die sich alle Segelanweisungen gründen sollten, sind die folgenden:

    1. Sie sollten nur zwei Arten von Festlegungen enthalten: die Absichten der Wettfahrtleitung und die Verpflichtungen der Teilnehmer.

    2. Sie sollten nur die Wettfahrten betreffen. Informationen über das Rahmenprogramm, Zuteilung von Liegeplätzen usw. sollten an anderer Stelle gegeben werden.

    3. Sie sollten die Wettfahrtregeln nur verändern, wenn dies eindeutig wünschenswert ist.

    4. Sie sollten keine der Wettfahrtregeln wiederholen oder neu formulieren.

    5. Sie sollten keine Wiederholung enthalten.

    6. Sie sollten dem zeitlichen Ablauf entsprechen, das heißt der Reihenfolge, in der die Teilnehmer sie benutzen.

    7. Sie sollten möglichst Begriffe und Formulierungen der Wettfahrtregeln verwenden.

Bei der Benutzung dieses Leitfadens ist zuerst Regel J2 durchzusehen und zu entscheiden, welche Anweisungen benötigt werden. Anweisungen, die durch Regel J2 gefordert werden, sind mit einem Sternchen (*) markiert. Dann sind alle nicht anwendbaren oder nicht benötigten Anweisungen zu streichen. Die bevorzugte Version ist auszuwählen, wo es eine Wahl gibt.. Dann sind unter Verwendung der Hinweise in der linken Spalte die Plätze auszufüllen, wo sich eine durchgehende Linie (_______) befindet, und der gewünschte Wortlaut ist auszuwählen, wenn eine Wahl oder eine Option in eckigen Klammern ( [ . . . ] ) angezeigt ist.

Nach dem Streichen aller nicht benötigten Anweisungen sind alle Anweisungen in der richtigen Reihenfolge umzunummerieren. Vergewissern Sie sich, dass alle Anweisungsnummern richtig sind, wo eine der Anweisungen sich auf eine andere bezieht.

Auf getrennten Zeilen der volle Name der Regatta, die sie einschließenden Daten von der Vermessung oder der Übungswettfahrt bis zur letzten Wettfahrt oder der Schluss-Veranstaltung, den Namen des Veranstalters sowie die Stadt und das Land.

 

 

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Segelanweisungen

1

Regeln

 

1.1*

Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den "Wettfahrtregeln Segeln" festgelegt sind.

Der Name ist einzusetzen. Die relevanten Vorschriften sind vollständig anzugeben.

1.2

Die folgenden Vorschriften des Nationalen Verbandes von ___________werden gültig sein: ________

 

oder

 

Ist nur zu verwenden, wenn der Nationale Verband des Veranstaltungsortes in Regel 87 keine Vorschrift aufgenommen hat.

 

1.2

Es werden keine Vorschriften das Nationalen Verbandes gültig sein.

Alle anderen Dokumente, die in der Veranstaltung gelten, sind mit ihrem Namen aufzuführen; z.B. "die Ausrüstungsregeln Segeln", soweit sie angewendet werden sollen.

 

1.3*

 

_________sind gültig.

Siehe Regel 86. Die Regelnummer(n) einsetzen und die Änderungen angeben.

1.4

Wettfahrtregel(n) _________ wird (werden) wie folgt geändert:_________.

Die Regelnummer(n) und der Name der Klasse sind einzusetzen. Die Regeln für jede Klasse sind getrennt anzugeben.

 

1.5

Die Vorschrift(en) _________ der _______ Klasse

[wird (werden) nicht angewendet] ([ ist (sind) ] geändert wie folgt: __________).

 

1.6

Gibt es durch die Sprache verursacht Widersprüche, dann hat der englische Text Vorrang.

 

 

Den Ort (die Orte) einsetzen

2

 

 

Mitteilungen für die Teilnehmer

Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der (den) offiziellen Tafel(n) für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet (n) sich ___________.

 

Die Zeiten ändern, wenn sie anders sein sollen.

3

Änderungen der Segelanweisungen

Jede Änderung der Segelanweisungen wird vor 9.00 Uhr des Tages, an dem sie in Kraft tritt, ausgehängt. Änderungen in der Ansetzung der Wettfahrten werden jedoch bis 20.00 Uhr des Tages, bevor sie in Kraft treten, ausgehängt.

 

4

Signale an Land

Ort einsetzen.

4.1

Signale an Land werden am ________ gesetzt.

Die Anzahl der Minuten ist einzusetzen

4.2

Wenn die Flagge AP an Land gesetzt wird, ist ‚1 Minute’ durch ’nicht weniger als ____ Minuten’ in dem Wettfahrtsignal AP zu ersetzen.

 

oder

 

Die Anzahl der Minuten ist anzugeben.

4.2

Flagge D mit einem Schallsignal bedeutet ‚Das Ankündigungssignal wird spätestens ______ Minuten nach dem Niederholen gesetzt. [Die Boote sind nicht verpflichtet, den Hafen zu verlassen, bevor dieses Signal gesetzt wird ]’

Streichen, wenn eine Klassenvorschrift gilt.

4.3

Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt Regel 40.1 unbeschränkt auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil 4.

 

5

Zeitplan der Wettfahrten

Bearbeiten wie gewünscht und Datum und Klassen einsetzen. Auch eine Übungswettfahrt, falls geplant, angeben. Besteht die Serie aus Qualifikations- und Final-Wettfahrten, einzeln angeben. Der Zeitplan kann auch in einer Anlage aufgeführt werden.

5.1*

Datum der Wettfahrten:

Datum Klasse _____ Klasse ______

_____ Wettfahrt Wettfahrt

_____ Wettfahrt Reservetag

_____ Reservetag Wettfahrt

_____ Wettfahrt Wettfahrt

_____ Wettfahrt Wettfahrt

 

Klassen und Anzahl einsetzen.

5.2*

Anzahl der Wettfahrten:

Klasse Anzahl Wettfahrten pro Tag

______ ______ _______

______ ______ _______

 

 

(a) Reservetage können verwendet werden, wenn die Wettfahrten nicht wie geplant vollendet wurden, oder wenn die Wettfahrtleitung es für unwahrscheinlich hält, dass die Wettfahrten wie geplant gesegelt werden können.

   

(b) Pro Tag kann eine Wettfahrt mehr gesegelt werden, sofern keine Klasse dadurch mehr als eine Wettfahrt zusätzlich zu den geplanten hat.

Zeit einsetzen

5.3*

Die geplante Zeit für das Ankündigungssignal jeder ersten Tageswettfahrt ist _______.

5.4

Hat eine lange Verschiebung stattgefunden und mehr als eine Wettfahrt (oder eine Folge von Wettfahrten für zwei oder mehr Klassen) sollen am gleichen Tag abgehalten werden, wird das Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt und alle folgenden Wettfahrten so bald wie möglich gegeben. Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Folge von Wettfahrten bald beginnt, wird eine orangefarbene Flagge mit einem Schallsignal mindestens vier Minuten vor dem Setzen eines Ankündigungssignals gesetzt.

Die Zeit einsetzen

5.5

Am letzten Tag der Regatta wird kein Ankündigungssignal nach _______ gegeben.

 

 

 

Die Klassen und die Namen oder Beschreibungen der Flaggen einsetzen.

6*

Klassenflaggen

Die Klassenflaggen sind:

Klasse Flagge

______ _______

______ _______

______ _______

Zahl oder Buchstaben einsetzen.

7

Wettfahrtgebiete

Anlage ____ zeigt die Lage der Wettfahrtgebiete.

 

8

Die Bahnen

Eine Zahl oder einen Buchstaben einsetzen. Eine Methode der Illustration verschiedener Bahnen ist im Nachtrag A dargestellt. Die Bahnlänge wenn möglich einsetzen.

8.1*

Die Skizzen in der Anlage ______ zeigen die Bahnen einschließlich der ungefähren Winkel zwischen den Schenkeln, die Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind. [Die ungefähre Kurslänge wird _____ betragen).]

 

8.2

Spätestens mit dem Ankündigungssignal zeigt die Wettfahrtleitung die ungefähre Kompasspeilung des ersten Schenkels an.

 

8.3

Gibt es ein Tor, müssen die Boote aus der Richtung der vorherigen Bahnmarke zwischen den Torbahnmarken durchsegeln und eine der beiden Torbahnmarken runden.

 

8.4

Die Bahnen werden nicht abgekürzt. Das ändert Regel 32.

Nur aufnehmen, wenn eine Änderung der Position der Bahnmarken undurchführbar ist.

8.5

Die Schenkel der Bahnen werden nach dem Vorbereitungssignal nicht verändert. Das ändert Regel 33.

 

9

Bahnmarken

Die Nummern der Bahnmarken wie nötig ändern und die Beschreibung der Bahnmarken einsetzen. Die zweite Alternative ist zu verwenden, wenn die Bahnmarken 4S und 4P ein Tor bilden und die Bahnmarke 4S an Steuerbord und die Bahnmarke 4P an Backbord zu lassen ist. Geht es nicht schon klar aus der Bahnskizze hervor, ist anzugeben, welche Bahnmarken zu runden sind.

9.1*

oder

9.1*

Die Bahnmarken 1, 2, 3 und 4 sind _______.

 

Die Bahnmarken 1, 2, 3, 4S und 4P sind ________ .

Die Beschreibung der Bahnmarken einsetzen.

9.2

Neue Bahnmarken wie in Anweisung 12.1 vorgesehen sind _______ .

Start- und Zielbahnmarken beschreiben: zum Beispiel: Das Signalboot der Wettfahrtleitung am Steuerbordende und eine Boje am Backbordende. Anweisung 11.2 beschreibt die Startlinie und Anweisung 13 die Ziellinie

9.3*

Die Start- und Zielbahnmarken sind: __________ .

 

9.4

Ein Wettfahrtleitungsboot, das eine Änderung eines Schenkels der Bahn signalisiert, ist eine Bahnmarke, wie in Anweisung 12.2 vorgesehen

Jedes Gebiet durch seine Lage und leicht erkennbare Details seiner Erscheinung beschreiben.

10

Gebiete, die Hindernisse sind

Die folgenden Gebiete sind als Hindernisse gekennzeichnet: __________ .

 

11

Der Start

Nur aufnehmen, wenn die Optionen mit Sternchen in Regel 26 verwendet werden. Die Anzahl der Minuten einsetzen.

11.1

 

Die Wettfahrten werden unter Verwendung der Regel 26 gestartet, wobei das Ankündigungssignal ____ Minuten vor dem Startsignal gegeben wird.

 

oder

 

Für große Felder und lange Startlinien

11.1

Die Wettfahrten werden unter Verwendung der Regel 26 gestartet mit folgendem Zusatz:

Ein Achtungssignal (Flagge F mit einem Schallsignal) wird fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal für die erste startende Klasse gegeben. Die Wettfahrtleitung bestimmt die zu segelnde Bahn vor oder mit dem Achtungssignal. Flagge F wird eine Minute vor dem Ankündigungssignal mit einem Schallsignal gestrichen. Das ändert Regel 27.1

 

oder

 

Jedes Startsystem, das anders ist als das in Regel 26 festgelegte, beschreiben.

11.1

Die Wettfahrten werden wie folgt gestartet: ________ . Das ändert Regel 26.

 

11.2*

Die Startlinie liegt zwischen Stöcken mit orange Flaggen auf den Startbahnmarken.

 

oder

 
 

11.2*

Die Startlinie liegt zwischen einer Stock mit einer orange Flagge auf der Startbahnmarke am Steuerbordende und der Startbahnmarke am Backbordende.

 

oder

 

Beschreibung einsetzen.

11.2*

Die Startlinie ist ______ .

 

11.3

Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.

Die Anzahl der Minuten einsetzen.

11.4

Ein Boot, das später als ____ Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als ‚nicht gestartet’ (DNS) gewertet. Das ändert die Regel A4.

 

11.5

Wenn irgendein Teil des Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung eines Bootes sich während der zwei Minuten vor seinem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie befindet, setzt die Wettfahrtleitung die Flagge V. Sie bleibt gesetzt, bis alle Boote vollständig auf die Vorstartseite gesegelt sind, jedoch nicht nach dem Startsignal.

 

oder

 

Die Nummer des Kanals einsetzen.

11.5

Wenn irgendein Teil des Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung eines Bootes sich während der zwei Minuten vor seinem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie befindet und es wird erkannt, wird die Wettfahrtleitung versuchen, seine Segelnummer auf dem VHF-Kanal _____ zu senden. Ein Versagen der Funkübertragung oder eine unpünktliche Übertragung sind nicht Grundlage für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a).

 

12

Änderung des nächsten Schenkels der Bahn

 

12.1

Zur Änderung des nächsten Schenkels der Bahn verlegt die Wettfahrtleitung die ursprüngliche Bahnmarke (oder die Ziellinie) auf eine neue Position.

 

oder

 
 

12.1

Um den nächsten Schenkel der Bahn zu ändern, legt die Wettfahrtleitung eine neue Bahnmarke (oder verlegt die Ziellinie) und entfernt die ursprüngliche Bahnmarke so bald wie möglich. Wird bei einer weiteren Änderung eine neue Bahnmarke ersetzt, so geschieht das durch die ursprüngliche Bahnmarke.

‚Backbord’ und ‚Steuerbord’ vertauschen, wenn die Bahnmarke an Steuerbord zu lassen ist.

12.2

Ausgenommen an einem Tor müssen alle Boote zwischen dem Wettfahrtleitungsboot, das die Änderung des nächsten Schenkels signalisiert, und der nahegelegenen Bahnmarke passieren, wobei sie die Bahnmarke an Backbord und das Wettfahrtleitungsboot an Steuerbord lassen müssen. Das ändert Regel 28.1

 

13*

Das Ziel

Die Ziellinie liegt zwischen Stöcken mit orange Flaggen auf den Zielbahnmarken.

 

oder

 
   

Die Ziellinie liegt zwischen einem Stock mit orange Flagge auf der Zielbahnmarke am Steuerbordende und der Zielbahnmarke am Backbordende.

Beschreibung einsetzen.

oder

Die Ziellinie ist ______ .

 

14

Strafsystem

Anweisung 14.1 ist nur aufzunehmen, wenn die Zwei-Drehungen-Srafe nicht verwendet wird. Die Anzahl der Plätze einsetzen oder die Strafen beschreiben.

14.1

oder

14.1

Die Wertungsstrafe Regel 44.3 wird angewendet. Die Strafe beträgt ___ Plätze.

 

Die Strafen sind wie folgt: __________ .

 

14.2

Für die ____ Klasse(n) ist (sind) die Regeln 44.1 und 44.2 dahingehend geändert, dass nur eine Drehung einschließlich einer Wende und einer Halse erforderlich sind.

 

14.3

Ein Boot, das eine Strafe nach Regel 32.1 oder 44.1 ausgeführt hat, muss ein Anerkennungsformular im Wettfahrtbüro innerhalb der Protestfrist ausfüllen.

 

14.4

Wie in Regel 67 vorgesehen kann [das Schiedsgericht] [die Jury] ein Boot, das gegen Regel 42 verstoßen hat, ohne Verhandlung bestrafen.

 

oder

 
 

14.4

Anhang P ist in Kraft [geändert durch die Anweisung(en)] [14.2] [und] [(14.5].

Empfohlen nur für Junior Veranstaltungen.

14.5

Regel P2.3 wird nicht angewendet und Regel P2.2 ist dahingehend geändert, dass sie auf jeden weiteren Protest nach dem ersten angewendet wird.

15

Zeitlimits

Klassen und Zeiten einsetzen. Zeitlimit für Bahnmarke 1 weglassen, falls nicht anwendbar.

15.1*

Zeitlimits sind wie folgt:

Klasse Zeitlimit Zeitlimit Bahnmarke 1
     
     
     

Hat kein Boot innerhalb des Zeitlimits für die Bahnmarke 1 diese Bahnmarke passiert, wird die Wettfahrt abgebrochen.

 

15.2

Boote, die nicht innerhalb von _________, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, nicht durchs Ziel gehen, werden als ‚nicht durchs Ziel gegangen’ gewertet. Das ändert die Regeln 35 und A4.

 

16

Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung

 

16.1

Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Die Proteste müssen dort innerhalb der Protestfrist eingereicht werden.

Zeit ändern, wenn unterschiedlich.

16.2

Für alle Klassen beträgt die Protestfrist 90 Minuten nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt. [Die gleiche Protestfrist gilt für Proteste der Wettfahrtleitung und [des Schiedsgerichts] [der Jury] in Bezug auf Vorfälle, die sie im Wettfahrtgebiet beobachtet haben und für Anträge auf Wiedergutmachung. Das ändert die Regeln 61.3 und 62.2.]

Die Aushangzeit ändern, wenn unterschiedlich. Den Ort des Juryraumes und die Zeit der ersten Verhandlung einsetzen.

16.3

Innerhalb von 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Juryraum, gelegen ______ , abgehalten und beginnen um _______ .

 

16.4

Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder [das Schiedsgericht] [die Jury] werden zur Information der Boote nach Regel 61.1(b) ausgehängt.

 

16.5

Eine Liste der Boote, die nach Anweisung 14.4 einen Verstoß gegen Regel 42 anerkannt haben oder durch das [Schiedsgericht] [die Jury] disqualifiziert wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt.

 

16.6

 

Verstöße gegen die Anweisungen 11.3, 14.3, 18, 19.2, 22, 23 und 24 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot. Das ändert die Regel 60.1(a). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als eine Disqualifikation, wenn [das Schiedsgericht] [die Jury] so entscheidet.

 

16.7

Am letzten Tag einer Regatta müssen Anträge auf Wiederaufnahme einer Verhandlung eingereicht werden

   

(a) innerhalb der Protestfrist, wenn die Partei, die Wiederaufnahme beantragt, am vorhergehenden Tag über die Entscheidung informiert war;

Die Zeit ändern, wenn unterschiedlich.

 

(b) spätestens 30 Minuten, nachdem die Partei, die Wiederaufnahme beantragt, an diesem Tag über die Entscheidung informiert wurde.

 

16.8

Die Entscheidungen [des Schiedsgerichts] [der Jury] sind endgültig wie in Regel 70.4 vorgesehen.

 

17

Wertung

Nur aufnehmen, wenn das Low-Point-System durch das Bonus-Punkt-System ersetzt wird.

17.1*

Das Bonus-Punkt-System von Anhang A wird angewendet.

 

oder

 

Nur aufnehmen, wenn keins der Wertungssysteme des Anhangs A verwendet wird.

17.1*

Das Wertungssystem ist wie folgt: __________ .

Die Anzahl einsetzen.

17.2*

_____ vollendete Wettfahrten sind erforderlich, um eine Serie zu bilden.

Durchgehend die Anzahl einsetzen.

17.3

(a) Werden weniger als ____ Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.

   

(b) Werden ab ___ Wettfahrten bis ____ Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausschließlich seiner schlechtesten Wertung.

   

(c) Werden ____ oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausschließlich der zwei schlechtesten Wertungen.

 

18

Sicherheitsanweisungen

Das Verfahren für das Ab- und Anmelden einsetzen.

18.1

Abmelden und Anmelden: __________ .

 

18.2

Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss die Wettfahrtleitung so bald wie möglich davon in Kenntnis setzen.

 

19

Ersatz von Besatzung und Ausrüstung

 

19.1

Der Austausch von Teilnehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung [der Wettfahrtleitung] [des Schiedsgerichts] [der Jury] gestattet.

 

19.2

Der Austausch von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Billigung durch die Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden.

 

20

Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen

Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Vermesser der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben.

Die Beschreibung einsetzen. Wenn angebracht, sind unterschiedliche Kennzeichen zur Identifizierung von Booten mit unterschiedlichen Aufgaben zu verwenden.

21

Funktionärsboote

Funktionärsboote sind sie folgt gekennzeichnet: _______ .

 

22

Teamboote

 

22.1

Teamleiter, Trainer und weitere Hilfspersonen müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende Klasse außerhalb der Wettfahrtgebiete bleiben, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder die Wettfahrtleitung eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf oder einen Abbruch signalisiert.

Die Kennzeichen zur Identifizierung einsetzen. Für internationale Veranstaltungen werden Nationalitätsbuchstaben vorgeschlagen.

22.2

Teamboote sind gekennzeichnet durch: __________ .

 

23

Aufholbeschränkungen

Kielboote dürfen während der Regatta nur unter den Bedingungen einer vorher eingeholten schriftlichen Erlaubnis der Wettfahrtleitung aufgeholt werden.

 

24

Unterwasserausrüstung und Plastikbehälter

Unterwassergeräte zum Erzeugen von Luftblasen oder Unterwasserplastikbehälter dürfen um Kielboote herum zwischen dem Vorbereitungssignal zur ersten Wettfahrt und dem Ende der Regatta nicht verwendet werden.

Jeden alternativen Text, der gilt, einsetzen. Die Bänder oder Frequenzen für den Funkverkehr beschreiben, die verwendet werden oder erlaubt sind

25

Funkverkehr

Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Einschränkung betrifft auch Mobiltelefone.

Werden Wanderpreise vergeben, ihre vollständigen Namen angeben.

26

Preise

Preise werden wie folgt vergeben: ______ .

 

27

Haftungsausschluss

Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4, Teilnahme an der Wettfahrt. Der Veranstalter erkennt keinerlei Haftung für Materialschäden, Verletzung oder Tod von Personen an, die in Verbindung mit der Regatta stehen und vor, während oder nach der Regatta eingetreten sind.

Währung und Betrag einsetzen.

28

Versicherung

Jedes teilnehmende Boot muss mit einer gültigen Dritt-Partei Haftungsversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens ____ pro Veranstaltung oder einem Äquivalent davon versichert sein.

 

Ergänzung A - Darstellung der Bahn

Es werden hier Skizzen von Bahnformen wiedergegeben. Jede beliebige Bahn kann in ähnlicher Weise dargestellt werden. Gibt es mehr als eine Bahn, getrennte Skizzen für jede Bahn anfertigen und angeben, wie die Bahnen angezeigt werden.

Eine Luv-Lee-Bahn

Start – 1 – 2 – 1 – 2 – Ziel

Optionen für diese Bahn schließen ein:

  1. Vergrößerung oder Verringerung der Anzahle der Runden;
  2. Weglassen des letzten Luvschenkels;
  3. Verwendung eines Tores anstelle einer Lee-Bahnmarke;
  4. Verwendung einer Ablauf-Bahnmarke an der Luv-Bahnmarke;
  5. Benutzung von Lee- und Luv-Bahnmarken als Start- bzw. Ziel-Bahnmarken.

Eine Luv – Lee – Dreieck – Bahn

Start – 1 – 2 – 3 – 1 – 3 – Ziel

Folgende Optionen sind bei dieser Bahn möglich:

  1. Vergrößerung oder Verkleinerung der Anzahl der Runden,
  2. Weglassen des letzten Luvschenkels,
  3. Veränderung der inneren Winkel des Dreiecks (45° - 90° - 45° und 60° - 60° - 60° sind üblich),
  4. Verwendung eines Tores anstelle einer Lee-Bahnmarke für den Vorwindschenkel (jedoch nicht für die raumen Schenkel),
  5. Verwendung einer Ablauf-Bahnmarke am Beginn des Vorwindschenkels (jedoch nicht für die raumen Schenkel) und
  6. Nutzung von Lee- und Luv-Bahnmarke als Start- bzw. Ziel-Bahnmarke.

Versichern Sie sich, dass der innere Winkel für jede Bahnmarke einzeln angegeben wird.

Trapezförmige Bahnen


Start – 1 – 2 – 3 – 2 – 3 – Ziel

Start – 1 – 4 – 1 – 2 – 3 – Ziel

Für diese Bahnen sind folgende Optionen möglich:

  1. Hinzufügen zusätzlicher Schenkel,
  2. Verwendung von Toren anstelle von Lee-Bahnmarken bei Vor-Wind-Schenkeln (nicht bei raumen Schenkeln),
  3. Änderung der Innenwinkel bei raumen Schenkeln,
  4. Verwendung einer Ablauf-Bahnmarke am Beginn von Vor-Wind-Schenkeln (nicht bei raumen Schenkeln) und
  5. Zieleinlauf der Boote gegen den Wind statt raumschots.

Der Innenwinkel jedes raumen Schenkels ist in jedem Fall anzugeben. Es wird empfohlen, dass Bahnmarke 4 und die Startbahnmarke nicht identisch sind.

Ergänzung B - Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Boote

Die nachstehende Segelanweisung wird empfohlen, wenn alle Boote vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Sie kann abgeändert werden, um den jeweiligen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Wird sie verwendet, sollte sie nach Segelanweisung 3 eingefügt werden.

4 Boote

4.1 Allen Teilnehmern werden Boote zur Verfügung gestellt, die sie mit Ausnahme folgender Fälle weder selbst verändern noch in irgendeiner Weise verändern lassen dürfen:

(a) an Rumpf oder Spieren darf ein Kompass mit Bändseln oder Klebeband befestigt werden;

(b) Windrichtungsanzeiger, einschl. Garn oder Fäden, dürfen am Boot beliebig angebunden oder mit Klebeband befestigt werden;

(c) Rumpf, Schwert und Ruderblatt dürfen gereinigt werden, jedoch nur mit Wasser;

(d) Klebeband darf oberhalb der Wasserlinie beliebig verwendet werden; und

(e) alle Beschläge und Ausrüstungsgegenstände, die ihrer Konstruktion nach verstellbar sind, dürfen verstellt werden, soweit dies nicht gegen die Klassenvorschriften verstößt.

4.2 Solange das Boot im Wasser ist, muss die gesamte, zusammen mit dem Boot zum Segeln zur Verfügung gestellte Ausrüstung an Bord mitgeführt werden.

4.3 Ein Verstoß gegen eine dieser Anweisungen wird mit dem Ausschluss von allen Wettfahrten bestraft, bei denen gegen die Anweisung verstoßen wurde.

4.4 Jeder Teilnehmer muss Schäden oder Verluste von Ausrüstungsgegenständen - selbst in geringfügigen Fällen – unmittelbar nach dem Sichern des Bootes an Land einem Vertreter des Veranstalters mitteilen. Ein Verstoß gegen diese Anweisung wird mit dem Ausschluss von der zuletzt gesegelten Wettfahrt bestraft, sofern nicht [ die Jury] [ das Schiedsgericht] davon überzeugt ist, dass der Teilnehmer entschlossene Anstrengungen unternommen hat, sie einzuhalten.

4.5 Klassenvorschriften, wonach die Teilnehmer Mitglieder der Klassenvereinigung sein müssen, kommen nicht zur Anwendung.