30.1 I-Flaggen-Regel
War die Flagge I gezeigt, gilt: Befindet sich irgendein Teil des Bootskörpers, der Mannschaft oder der Ausrüstung des Bootes während der letzten Minute vor seinem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen, muss das Boot über eine der Verlängerungen auf die Vorstartseite segeln, bevor es startet.
30.2 Z-Flaggen-Regel
War die Flagge Z gezeigt, darf ein
Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung
während der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein,
das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet wird. Verstößt
ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt, muss es ohne Anhörung eine
20%-Wertungsstrafe, berechnet nach der Festlegung in Regel
44.3(c ) erhalten.
Auch wenn die Wettfahrt wieder gestartet oder wieder gesegelt wird, bleibt die
Wertungsstrafe bestehen, jedoch nicht, wenn sie vor dem Startsignal verschoben
oder abgebrochen wird. Wenn es in ähnlicher
Weise bei einem folgenden Startversuch zur selben Wettfahrt erkannt wird, erhält
es eine zusätzliche 20%-Wertungsstrafe.
30.3 U-Flaggen-Regel
War die Flagge U gezeigt, darf ein Boot mit keinem
Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung während der
letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein, das aus den Enden
der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet
wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt, muss
es ohne Anhörung disqualifiziert werden, nicht aber wenn die Wettfahrt
wieder gestartet oder wieder gesegelt wird.
30.4 Schwarze-Flaggen-Regel
War eine schwarze Flagge gezeigt,
darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder Ausrüstung
in der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein, das aus den
Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke
gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt,
muss es ohne Anhörung disqualifiziert werden, auch wenn die Wettfahrt wieder
gestartet oder wieder gesegelt wird, jedoch nicht, wenn sie vor dem Startsignal
verschoben oder abgebrochen
wird.
Wird ein allgemeiner Rückruf angezeigt oder die Wettfahrt nach dem Startsignal
abgebrochen, muss das Wettfahrtkomitee seine Segelnummer
vor dem nächsten Ankündigungssignal für diese Wettfahrt anzeigen.
Wird die Wettfahrt wieder gestartet oder wieder gesegelt, darf es nicht daran
teilnehmen. Wenn es trotzdem teilnimmt, darf seine Disqualifikation bei der
Berechnung der Gesamtwertung nicht gestrichen werden.