30 Startstrafen

30.1 I-Flaggen-Regel

War die Flagge I gezeigt, gilt: Befindet sich irgendein Teil des Bootskörpers, der Mannschaft oder der Ausrüstung des Bootes während der letzten Minute vor seinem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen, muss das Boot über eine der Verlängerungen auf die Vorstartseite segeln, bevor es startet.

30.2 Z-Flaggen-Regel

War die Flagge Z gezeigt, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung während der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein, das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt, muss es ohne Anhörung eine 20%-Wertungsstrafe, berechnet nach der Festlegung in Regel 44.3(c ) erhalten.
Auch wenn die Wettfahrt wieder gestartet oder wieder gesegelt wird, bleibt die Wertungsstrafe bestehen, jedoch nicht, wenn sie vor dem Startsignal verschoben oder abgebrochen wird. Wenn es in ähnlicher Weise bei einem folgenden Startversuch zur selben Wettfahrt erkannt wird, erhält es eine zusätzliche 20%-Wertungsstrafe.

30.3 U-Flaggen-Regel
War die Flagge U gezeigt, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung während der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein, das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt, muss es ohne Anhörung disqualifiziert werden, nicht aber wenn die Wettfahrt wieder gestartet oder wieder gesegelt wird.

30.4 Schwarze-Flaggen-Regel

War eine schwarze Flagge gezeigt, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder Ausrüstung in der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein, das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird es erkannt, muss es ohne Anhörung disqualifiziert werden, auch wenn die Wettfahrt wieder gestartet oder wieder gesegelt wird, jedoch nicht, wenn sie vor dem Startsignal verschoben oder abgebrochen wird.
Wird ein allgemeiner Rückruf angezeigt oder die Wettfahrt nach dem Startsignal abgebrochen, muss das Wettfahrtkomitee seine Segelnummer vor dem nächsten Ankündigungssignal für diese Wettfahrt anzeigen. Wird die Wettfahrt wieder gestartet oder wieder gesegelt, darf es nicht daran teilnehmen. Wenn es trotzdem teilnimmt, darf seine Disqualifikation bei der Berechnung der Gesamtwertung nicht gestrichen werden.