Anhang D - Regeln für Team-Wettfahrten

Team-Wettfahrten müssen nach den Wettfahrtregeln Segeln unter Beachtung der Änderungen dieses Anhangs gesegelt werden.

D1 Änderungen der Wettfahrtregeln

D1.1 Definitionen und die Regeln von Teil 2 und 4

(a) In der Definition Zone ist der Abstand auf zwei Rumpflängen geändert.

(b) Regel 18.2(b) ist geändert in:
Überlappen Boote, wenn das erste von Ihnen die Zone erreicht, muss das zu diesem Zeitpunkt außen liegende Boot anschließend dem innen liegenden Boot Bahnmarken-Raum geben. Ist ein Boot zu dem Zeitpunkt, wenn es die Zone erreicht, klar voraus oder wird es später klar voraus, wenn ein anderes Boot durch den Wind geht, muss das zu diesem Zeitpunkt klar achteraus liegende Boot danach Bahnmarken-Raum geben.“

(c) Regel 18.4 ist gestrichen.

(d) Wenn Regel 20 gilt, sind die folgenden Armzeichen durch den Steuermann zusätzlich zu den Zurufen erforderlich:

(1) für „Raum zum Wenden“: Wiederholtes und klares Zeigen nach Luv; und

(2) für „Wenden Sie“: Wiederholtes und klares Zeigen auf das andere Boot und Winken mit dem Arm nach Luv.

Segelanweisungen können dieses Erfordernis streichen.

(e) Regel 24.1 ist geändert in:
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, darf ein nicht in einer Wettfahrt befindliches Boot ein in einer Wettfahrt befindliches Boot nicht behindern und ein Boot, das durchs Ziel gegangen ist, darf nicht handeln um ein Boot zu behindern, das nicht durchs Ziel gegangen ist.

(f) Füge eine neue Regel 24.3 hinzu:
„Begegnen sich Boote in verschiedenen Wettfahrten, muss jede Kursänderung jeden Bootes den Regeln entsprechen oder das Ziel haben, die eigene Wettfahrt zu gewinnen.“

(g) Füge zu Regel 41 hinzu:
(e) Hilfe durch ein anderes Boot seines Teams vorausgesetzt, dass keine elektronische Kommunikation verwendet wird.

(h) Regel 45 ist gestrichen.

D1.2 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung

(a) Regel 60.1(a) ist geändert in
Ein Boot kann
(a) gegen ein anderes Boot protestieren, aber nicht für einen behaupteten Verstoß gegen eine Regel von Teil 2, sofern es nicht in den Vorfall verwickelt war oder der Vorfall eine Berührung zwischen Mitgliedern des anderen Teams betrifft; oder“

(b) Wiedergutmachung beantragen.

(b) Regel 61.1(a) ist geändert, so dass ein Boot seine rote Flagge entfernen darf, nachdem diese deutlich sichtbar gezeigt wurde.

(c) Beabsichtigt ein Boot Wiedergutmachung für einen Vorfall im Wettfahrtgebiet zu beantragen, muss es bei erster zumutbarer Gelegenheit nach dem Vorfall eine rote Flagge zeigen. Es soll die rote Flagge so lange zeigen, bis dies vom Wettfahrtkomitee oder den Bahnschiedsrichtern bestätigt wird.

(d) Das Wettfahrtkomitee oder Protestkomitee dürfen nicht gegen ein Boot wegen eines Verstoßes gegen eine Regel von Teil 2 oder Regel 31 oder Regel 42 protestieren, außer

(1) er begründet sich auf einen Bericht eines Bahnschiedsrichters nachdem eine schwarz-weiße Flagge gezeigt wurde; oder

(2) nach Regel 14 auf Grund eines Berichts aus beliebiger Quelle über einen Schaden oder eine Verletzung

(e) Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung brauchen nicht schriftlich abgefasst zu sein. Das Protestkomitee kann Beweise auf jede ihm angemessen erscheinende Art aufnehmen und seine Entscheidung mündlich mitteilen.

(f) Ein Boot hat keinen Anspruch auf Wiedergutmachung in Bezug auf einen Schaden oder eine Verletzung, die ihm durch ein Boot seines Teams zugefügt wurde.

(g) Wenn ein gestelltes Boot einen Ausfall erleidet, gilt Regel D5.

D1.3 Strafen
(a) Regel 44.1 ist geändert in:
Ein Boot kann eine Eine-Drehung-Strafe ausführen, wenn es bei einem Vorfall in einer Wettfahrt gegen eine oder mehrere Regeln von Teil 2 oder Regel 31 oder Regel 42 verstoßen hat. Wenn es jedoch im selben Vorfall gegen eine Regel des Teils 2 und gegen Regel 31 verstoßen hat, muss es die Strafe für den Verstoß gegen Regel 31 nicht ausführen.

(b) Ein Boot kann eine Strafe annehmen, indem es aufgibt. In diesem Fall muss es das Wettfahrtkomitee sobald wie möglich informieren und 6 Punkte müssen zu seiner Wertung addiert werden.

(c) Es gibt keine Strafe für einen Verstoß gegen eine Regel von Teil 2 bei einem Vorfall ohne Berührung zwischen Booten des gleichen Teams.

D2 Wettfahrten mit Bahnschiedsrichtern

D2.1 Geltungsbereich von Regel D2
Regel D2 gilt für Wettfahrten mit Bahnschiedsrichtern. Der Einsatz von Bahnschiedsrichtern muss entweder in den Segelanweisungen oder durch Zeigen der Flagge J, spätestens mit dem Ankündigungssignal, angezeigt werden.

D2.2 Proteste durch Boote
Wenn ein Boot nach einer Regel von Teil 2 oder nach Regel 31 oder 42 auf Grund eines Vorfalls im Wettfahrtgebiet protestiert, hat es keinen Anspruch auf eine Anhörung und das folgende gilt:

(a) Es muss „Protest“ rufen und deutlich sichtbar eine rote Flagge bei der ersten zumutbaren Gelegenheit für jeden Vorfall zeigen.

(b) Den Booten muss Zeit für eine Rückmeldung gegeben werden. Ein Boot kann eine Rückmeldung geben, indem es sofort die angemessene Strafe ausführt oder klar anzeigt, dass es diese Strafe so bald wie möglich ausführen wird.

(c) Wenn kein Boot eine Strafe annimmt, muss ein Bahnschiedsrichter entscheiden ob ein Boot zu bestrafen ist.

(d) Wenn mehr als ein Boot gegen eine Regel verstoßen und sich nicht entlastet hat, kann ein Bahnschiedsrichter jedes Boot, das gegen eine Regel verstoßen und keine Strafe ausgeführt hat, bestrafen.

(e) Ein Bahnschiedsrichter muss seine Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel D2.4 signalisieren.

(f) Ein Boot, das durch einen Bahnschiedsrichter bestraft wurde, muss eine Zwei-Drehungen-Strafe ausführen.

D2.3 Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen
Ein Bahnschiedsrichter kann ohne den Protest eines anderen Bootes ein Boot bestrafen oder den Vorfall dem Protestkomitee mitteilen oder beides, wenn das Boot

(a) gegen Regel 31 oder 42 verstößt und keine Strafe ausführt;

(b) gegen eine Regel von Teils 2 verstößt und es dabei zu einer Berührung mit einem Boot seines Teams oder mit einem Boot in einer anderen Wettfahrt kommt und kein Boot eine Strafe ausführt;

(c) gegen eine Regel verstößt und sein Team einen Vorteil erhält obwohl es oder ein anders Boot seines Teams eine Strafe ausgeführt hat;

(d) gegen Regel 14 verstößt und dabei einen Schaden oder eine Verletzung verursacht hat;

(e) klar anzeigt, dass es eine Eine-Drehung-Strafe ausführen will und es dann nicht tut;

(f) versäumt, eine von einem Bahnschiedsrichter signalisierte Strafe auszuführen;

(g) einen Verstoß gegen sportliches Verhalten begeht.

Die Bahnschiedsrichter müssen ihre Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel D2.4 signalisieren. Ein durch die Bahnschiedsrichter bestraftes Boot muss eine Zwei-Drehungen-Strafe ausführen, es sei denn der Bahnschiedsrichter ruft eine andere Anzahl von Drehungen; in diesem Fall muss das Boot diese Anzahl von Eine-Drehung-Strafen ausführen .

D2.4 Signale durch einen Bahnschiedsrichter
Ein Bahnschiedsrichter muss eine Entscheidung mit einem langen Schallsignal und dem Zeigen einer Flagge wie folgt signalisieren:

(a) Für keine Strafe eine grün-weiße Flagge.

(b) Um ein oder mehrere Boote zu bestrafen, eine rote Flagge. Der Bahnschiedsrichter muss durch Zuruf oder Signal jedes zu bestrafende Boot identifizieren.

(c) Um den Vorfall dem Protestkomitee zu melden, eine schwarz-weiße Flagge.

D2.5 Zwei Flaggen Protestverfahren
Diese Regel gilt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und sie ersetzt dann Regel D2.2.
Wenn ein Boot nach einer Regel von Teil 2 oder nach Regel 31 oder 42 auf Grund eines Vorfalls im Wettfahrtgebiet protestiert, hat es keinen Anspruch auf eine Anhörung und das folgende gilt:

(a) Es muss „Protest“ rufen und deutlich sichtbar eine rote Flagge bei der ersten zumutbaren Gelegenheit für jeden Vorfall zeigen.

(b) Den Booten muss Zeit für eine Rückmeldung gegeben werden. Ein Boot kann eine Rückmeldung geben, indem es sofort die angemessene Strafe ausführt oder klar anzeigt, dass es diese Strafe so bald wie möglich ausführen wird.

(c) Wenn das Boot, gegen das protestiert wurde, nicht reagiert, kann das protestierende Boot durch deutlich sichtbares Zeigen einer gelben Flagge und Rufen des Wortes „Umpire“ eine Entscheidung anfordern.

(d) Ein Bahnschiedsrichter muss daraufhin entscheiden ob irgendein Boot zu bestrafen ist.

(e) Ein Bahnschiedsrichter muss seine Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel D2.4 signalisieren.

(f) Wenn ein Boot durch Zuruf eine Entscheidung der Bahnschiedsrichter fordert ohne die Protestverfahren zu erfüllen, müssen die Bahnschiedsrichter „keine Strafe“ signalisieren.

(g) Ein Boot, das durch einen Bahnschiedsrichter bestraft wurde, muss eine Zwei-Drehungen-Strafe ausführen.

D2.6 Eingeschränktes Verfahren mit Bahnschiedsrichtern
Diese Regel gilt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und sie ersetzt dann Regel D2.2 und D2.5.

Wenn ein Boot protestiert und es wird entweder keine Entscheidung signalisiert oder ein Bahnschiedsrichter signalisiert mit einer gelben Flagge und einem langen Schallsignal, dass er für eine Entscheidung keine ausreichenden Fakten hat, hat das protestierende Boot Anspruch auf eine Anhörung.

D2.7 Einschränkungen bei anderen Verfahren
Eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung eines Bahnschiedsrichters darf nicht sein

(a) Grund für eine Wiedergutmachung,

(b) Gegenstand einer Berufung nach Regel 70, oder

(c) Grund zum Abbruch einer Wettfahrt, nachdem diese gestartet ist. Das Protestkomitee kann entscheiden, dass Wiedergutmachung gegeben wird, wenn es der Auffassung ist, dass ein offizielles Boot einschließlich eines Bahnschiedsrichterbootes ein teilnehmendes Boot ernsthaft behindert hat.

D3 Wertung einer Wettfahrt

D3.1
(a) Jedes Boot, das durchs Ziel geht muss Punkte entsprechend seinem Zielplatz erhalten. Alle anderen Boote erhalten Punkte gleich der Anzahl aller zur Teilnahme an der Wettfahrt berechtigten Boote.

(b) Wenn ein Boot OCS gewertet wird, müssen ihm 10 Punkte zu seiner Wertung addiert werden außer wenn es sobald wie möglich nach seinem Startsignal aufgibt.

(c) Wenn ein Boot versäumt eine Bestrafung der Bahnschiedsrichtern bei oder nahe der Ziellinie auszuführen, muss es Punkte für den letzten Platz erhalten und die anderen Wertungen werden entsprechend angeglichen.

(d) Entscheidet das Protestkomitee, dass ein Boot, das als Partei einer Protest-Anhörung gegen eine Regel verstoßen hat und nicht entlastet ist,

(1) werden 6 Punkte zu seiner Wertung addiert, wenn es keine Strafe ausgeführt hat;

(2) können die Punkte des Bootes erhöht werden, wenn das Team des Bootes trotz Annahme oder Auferlegung einer Strafe einen Vorteil erhalten hat;

(3) werden die Hälfte oder mehr Wettfahrtsiege seines Teams abgezogen oder keine Strafe auferlegt, wenn das Boot gegen Regel 1 oder 2 oder Regel 14 mit Verursachung eines Schadens oder einer Verletzung oder gegen eine Regel verstoßen hat, während es nicht in einer Wettfahrt war. Abgezogene Wettfahrtsiege dürfen keinem anderen Team zugesprochen werden.

D3.2
Wenn alle Boote eines Teams durchs Ziel gegangen sind, aufgegeben haben oder nicht gestartet sind, werden die Boote des anderen Teams, die zu diesem Zeitpunkt in der Wettfahrt sind, mit den Punkten gewertet, die sie erhalten hätten, wenn sie durchs Ziel gegangen wären.

D3.3
Sieger ist das Team mit der niedrigeren Gesamtpunktzahl. Gibt es Gleichstand, ist das Team Sieger, das nicht das Boot mit dem ersten Platz aufzuweisen hat.

D4 Wertung einer Stufe

D4.1 Begriffsbestimmungen

(a) Das Wettfahrtformat einer Veranstaltung besteht aus einer oder mehrerer Stufen.

(b) In einer Round-Robin Stufe werden die Teams in eine oder mehrere Gruppen eingeteilt und eine oder mehrere geplante Round-Robin‘s zu segeln. Eine Round-Robin ist ein Schema in dem jedes Team einmal gegen jedes andere Team in der selben Gruppe segelt.

(c) In einer K. o.-Stufe werden die Teams in Matches eingeteilt. Ein Match besteht aus einer oder mehreren Wettfahrten zwischen zwei Teams.

(d) Die Ausschreibung oder Segelanweisungen kann andere Formate und Wertungssysteme festlegen.

D4.2 Beendigung einer Stufe

(a) Das Wettfahrtkomitee kann eine Stufe zu jedem vernünftigen Zeitpunkt beenden, indem es die Meldungen, die Wetterbedingungen, die zeitlichen Einschränkungen und alle anderen wesentlichen Faktoren berücksichtigt.

(b) Wenn eine Round-Robin Stufe beendet ist, muss jede Round-Robin in der Stufe, in der 80% oder mehr der angesetzten Wettfahrten abgeschlossen wurden, als abgeschlossen bewertet werden. Wenn weniger Wettfahrten gültig abgeschlossen wurden, darf diese Round-Robin nicht gewertet werden, kann aber zur Lösung von Gleichständen verwendet werden.

D4.3 Wertung einer Round-Robin Stufe
(a) In einer Round-Robin Stufe müssen die Teams entsprechend der Anzahl ihrer Wettfahrtsiege eingestuft werden, die größte Anzahl von Wettfahrtsiegen zuerst. Haben die Teams einer Round-Robin Gruppe nicht die gleiche Anzahl von abgeschlossenen Wettfahrten, so müssen die Teams entsprechend der Prozentzahl ihrer Wettfahrtsiege eingestuft werden, die größte Prozentzahl zuerst.

(b) Wenn eine Round-Robin in der Stufe nicht abgeschlossen ist, müssen die Teams in Übereinstimmung mit den Ergebnissen von allen abgeschlossenen Round-Robins in der Stufe gewertet werden.

D4.4 Gleichstand in einer abgeschlossenen Round-Robin Stufe
Gleichstand in einer abgeschlossen Round-Robin-Stufe muss, unter Verwendung nur der Ergebnisse der Stufe, in folgender Reihenfolge aufgelöst werden:

(a) die größere Anzahl von Wettfahrt-Siegen zwischen den gleichrangigen Teams;

(b) die geringere Anzahl von Punkten in allen Wettfahrten zwischen den gleichrangigen Teams;

(c) bleiben zwei Teams gleichrangig, entscheidet die letzte Wettfahrt zwischen ihnen;

(d) der geringere Durchschnitt von Punkten in allen Wettfahrten gegen gemeinsame Gegner;

(e) ein Aussegeln, wenn möglich, sonst ein Losentscheid. Wird ein Gleichstand hierdurch teilweise aufgelöst, müssen die verbleibenden Gleichstände durch erneuten Beginn bei Regel D4.4(a) aufgelöst werden.

D4.5 Gleichstand in einer unvollendeten Round-Robin Stufe
Gleichstände in einer nicht abgeschlossenen Round-Robin Stufe müssen wenn möglich durch Verwendung von Ergebnissen der Wettfahrten zwischen den punktgleichen Mannschaften in irgendeiner unvollständigen Round-Robin aufgelöst werden. Andere Gleichstände müssen wie in Regel D4.4 vorgesehen aufgelöst werden.

D4.6 Wertung einer K. o. Stufe
Der Gewinner eines Matches ist das Team das zuerst die in den Segelanweisungen festgelegte Anzahl von Siegwertungen erreicht hat.

D4.7 Unvollständige K. o. Stufe
Wenn ein Match in einer K. o.-Stufe nicht abgeschlossen ist (einschließlich 0-0), muss das Ergebnis festgelegt werden, wobei die folgende Reihenfolge zu verwenden ist

(a) die größere Anzahl von Wettfahrtsiegen in dem unvollständigen Match;

(b) die größere Anzahl von Wettfahrtsiegen in allen Wettfahrten der Veranstaltung zwischen den punktgleichen Teams;

(c) Die bessere Platzierung in der am nächsten liegenden Round-Robin-Stufe, wobei wenn notwendig Regel D4.4(a) gilt;

(d) dem Sieger der am nächsten liegenden Wettfahrt zwischen den Teams. Wenn diese Regel zu keinem Ergebnis führt, soll der Gleichstand in der Stufe bestehen bleiben sofern die Segelanweisungen nichts anderes vorsehen.

D5 Technische Ausfälle bei Bereitstellung der Boote durch den Veranstalter

D5.1
Regel D5 gilt, wenn Boote durch den Veranstalter gestellt sind.

D5.2
Wenn ein Boot einen technischen Ausfall im Wettfahrtgebiet hat, kann es eine Änderung der Wertung beantragen, indem es bei der ersten zumutbaren Gelegenheit nach dem technischen Ausfall eine rote Flagge zeigt und stehen lässt bis dies vom Wettfahrtkomitee oder einem Bahnschiedsrichter bestätigt wird. Wenn möglich sollte es die Wettfahrt fortsetzten.

D5.3
Das Wettfahrtkomitee muss den Antrag auf Änderung der Wertung in Übereinstimmung mit den Regeln D5.4 und D5.5 entscheiden. Sie kann Beweise auf jede ihr angemessen erscheinende Art aufnehmen und ihre Entscheidung mündlich mitteilen.

D5.4
Entscheidet das Wettfahrtkomitee, dass die Zieldurchgangsposition eines Bootes wesentlich beeinträchtigt wurde, dass der technische Ausfall nicht auf ein Verschulden der Besatzung zurückzuführen war und dass eine verhältnismäßig sachkundige Besatzung den technischen Ausfall unter den gegebenen Umständen nicht hätte vermeiden können, muss sie eine Entscheidung so gerecht wie möglich treffen. Das kann sein: die Wettfahrt abzubrechen und neu aussegeln zu lassen oder, falls die Zieldurchgangsposition des Bootes absehbar war, ihm die dieser Position entsprechenden Punkte zuzuweisen. Ist die Position des Bootes zum Zeitpunkt des technischen Ausfalls zweifelhaft, so ist zu Ungunsten des Bootes zu entscheiden.

D5.5
Ein technischer Ausfall infolge schadhaften gestellten Materials oder aufgrund eines Regelverstoßes durch einen Konkurrenten ist in der Regel nicht als Verschulden der Besatzung anzusehen, während ein technischer Ausfall infolge Nachlässigkeit, Kenterung oder eines Regelverstoßes durch ein Boot der gleichen Mannschaft anzulasten ist. Bestehen Zweifel am Verschulden der Besatzung, muss zugunsten des Bootes entschieden werden.