Anhang D - Regeln für Team-Wettfahrten
Team-Wettfahrten müssen nach den Wettfahrtregeln Segeln unter Beachtung der Änderungen dieses Anhangs gesegelt werden.
D1 Änderungen der Wettfahrtregeln
D1.1 Definitionen und die Regeln von Teil 2 und 4
(a) In der Definition Zone ist der Abstand auf zwei Rumpflängen geändert.
(b) Regel 18.2(b) ist geändert in:
(a) Wenn das erste von zwei Booten die Zone erreicht,
(1) und sofern die Boote überlappen, muss das zu diesem Zeitpunkt außen
liegende Boot anschließend dem innen liegenden Boot Bahnmarken-Raum geben.
(2) und sofern die Boote nicht überlappen, muss das Boot, das zu diesem
Zeitpunkt die Zone noch nicht erreicht hat anschließend dem anderen Boot
Bahnmarken-Raum geben.
Wenn ein Boot mit dem Bug durch den Wind geht und in diesem Moment klar achteraus
eines Bootes in der Zone ist, muss es dem Boot klar voraus Bahnmarken-Raum geben.
Wenn ein Boot nach dieser Regel verpflichtet ist, Bahnmarken-Raum zu geben,
muss es dies so lange tun, wie diese Regel gilt, auch wenn später die Überlappung
gelöst oder eine neue Überlappung entsteht.
(c) Regel 18.4 ist gestrichen.
(d) Wenn Regel 20 gilt, sind die folgenden Armzeichen durch den Steuermann zusätzlich zu den Zurufen erforderlich:
(1) für „Raum zum Wenden“: Wiederholtes und klares Zeigen nach Luv; und
(2) für „Wenden Sie“: Wiederholtes und klares Zeigen auf das andere Boot und Winken mit dem Arm nach Luv.
Segelanweisungen können dieses Erfordernis streichen.
(e) Regel 24.1 ist geändert in:
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, darf ein nicht in einer Wettfahrt
befindliches Boot ein in einer Wettfahrt befindliches Boot nicht behindern und
ein Boot, das durchs Ziel gegangen ist, darf nicht handeln um ein Boot zu behindern,
das nicht durchs Ziel gegangen ist.
(f) Füge eine neue Regel 24.3 hinzu:
„Begegnen sich Boote in verschiedenen Wettfahrten, muss jede Kursänderung
jeden Bootes den Regeln entsprechen oder das Ziel haben, die eigene Wettfahrt
zu gewinnen.“
(g) Füge zu Regel 41 hinzu:
(e) Hilfe durch ein anderes Boot seines Teams vorausgesetzt, dass keine elektronische
Kommunikation verwendet wird.
(h) Regel 45 ist gestrichen.
D1.2 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
(a) Ein Boot kann
(1) gegen ein anderes Boot protestieren, aber sein Protest ist ungültig,
wenn er auf einem behaupteten Verstoß gegen eine Regel von Teil 2 beruht
und das Boot nicht in den Vorfall verwickelt war und sofern es keine Berührung
zwischenden Booten gab (Dies ändert Regel 60.4(a)(2).);
(2) seine rote Flagge entfernen darf, nachdem diese deutlich sichtbar gezeigt
wurde.(Dies ändert Regel 60.2(a)(1).);
(3) Dies ändert Regel but not for damage or injury caused by another boat
on her team (This changes rule 61.1(a).).
(b) Das Wettfahrtkomitee oder Protestkomitee dürfen nicht gegen ein Boot
wegen eines Verstoßes gegen eine Regel von Teil 2 außer
(1) er begründet sich auf einen Bericht eines Bahnschiedsrichters nachdem
eine schwarz-weiße Flagge gezeigt wurde; oder
(2) nach Regel 14 auf Grund eines Berichts aus beliebiger Quelle über einen
Schaden oder eine Verletzung.
(c)Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung brauchen nicht schriftlich
abgefasst zu sein. Das Protestkomitee kann Beweise auf jede ihm angemessen erscheinende
Art aufnehmen und seine Entscheidung mündlich mitteilen.
D1.3 Strafen
(a) Regel 44.1 ist geändert in:
Ein Boot kann eine Eine-Drehung-Strafe ausführen, wenn es bei einem Vorfall
in einer Wettfahrt gegen eine oder mehrere Regeln von Teil 2 oder Regel 31 oder
Regel 42 verstoßen hat. Es oder sein Team können jedoch weiter nach
Regel D2.3 oder D3.3 bestraft werden, wenn der Vorfall einen Schaden oder Verletzung
verursacht hat oder das Team trotz Annahme der Strafe einen Vorteil erhalten
hat.
(b) Wenn ein Boot klar anzeigt dass es eine Strafe nach Regel 44.1 annehmen will, muss es diese Strafe annehmen.
(c) Ein Boot kann eine Strafe annehmen, indem es aufgibt und das Wettfahrtkomitee oder einen Umpire informiert.
(d) Es gibt keine Strafe für einen Verstoß gegen eine Regel von Teil 2 bei einem Vorfall ohne Berührung zwischen Booten des gleichen Teams
D2 Wettfahrten mit Bahnschiedsrichtern
D2.1 Geltungsbereich von Regel D2; Wiedergutmachung und technischer
Ausfall
(a) Regel D2 gilt für Wettfahrten mit Bahnschiedsrichtern. Der Einsatz
von Bahnschiedsrichtern muss entweder in der Ausschreibung oder den Segelanweisungen
oder durch Zeigen der Flagge J, spätestens mit dem Ankündigungssignal,
angezeigt werden.
(b) Ein Boot, das nach einer in D2 oder D3 aufgeführten Regel wegen eines Vorfalls in der Wettfahrt protestiert, muss "Protest" rufen und eine rote Flagge zeigen und hat kein Recht auf eine Anhörung . Dies ändert Regeln 60.2(a)(1) und 63.2(a).
(c) Ein Boot das für einen Vorfalls im Wettfahrtgebiet Wiedergutmachung beantragt oder eine Wertung für einen technischen Ausfall nach D5.2 beantragt soll deutlich sichtbar eine rote Flagge bei der ersten mögliuchen Gelegenheit nach dem Vorfall oder dem Ausfall zeigen. Es muss de Flagge so lange zeigen, bis das Wettfahrtkomitee oder ein Umpire es bestätigt hat.
D2.2 Proteste durch Boote
Wenn ein Boot nach einer Regel von Teil 2 oder nach Regel 31 oder 42 im Wettfahrtgebiet
protestiert,
(a) müssen den Booten muss Zeit für eine Rückmeldung gegeben
werden.
(b) kann ein Umpire jedes Boot bestrafen, das gegen eine Regel verstoßen
hat und nicht entlastet ist und keine angemessene Strafe angenommen hat
(c) ein Umpirer muss seine Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel D2.4
signalisieren.
D2.3 Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen
Wenn ein Boot
(a) gegen Regel 31 oder 42 verstößt und keine Strafe ausführt;
(b) gegen eine Regel von Teils 2 verstößt und es dabei zu einer Berührung
mit einem Boot seines Teams oder mit einem Boot in einer anderen Wettfahrt kommt
und kein Boot eine Strafe ausführt;
(c) gegen eine Regel verstößt und sein Team einen Vorteil erhält
obwohl es oder ein anders Boot seines Teams eine Strafe ausgeführt hat;
(d) gegen Regel 14 verstößt und dabei einen Schaden oder eine Verletzung
verursacht hat;
(e) gegen Regel D1.3(b) oder D2.5 verstößt; oder;
(f) einen Verstoß gegen sportliches Verhalten begeht.
kann ein Umpire es bestrafen oder den Vorfall ans Protestkomitee melden oder
beides.Ein Protest ist nicht notwendig.
D2.4 Signale durch einen Bahnschiedsrichter
Ein Bahnschiedsrichter muss eine Entscheidung mit einem langen Schallsignal
und dem Zeigen einer Flagge wie folgt signalisieren:
(a) Für keine Strafe eine grün-weiße Flagge.
(b) Um ein oder mehrere Boote zu bestrafen, eine rote Flagge. Der Bahnschiedsrichter muss durch Zuruf oder Signal jedes zu bestrafende Boot identifizieren.
(c) Um den Vorfall dem Protestkomitee zu melden, eine schwarz-weiße Flagge.
D2.5Annehmen einer durch Umpire verhängten Strafe
Ein durch einen Umpire bestraftes Boot muss eine Zwei-Drehungen-Strafe annehmen.
Wenn jedoch ein Boot nach Regel D2.3 bestraft wurde und ein Umpire ruft oder
signalisiert eine Zahl von Drehungen, muss das Boot diese Anzahl von Eine-Drehung-Strafen
ausführen.
D2.6 Einschränkungen bei anderen Verfahren
(a) Ein Boot darf nicht nach einer Regel D1.3(b) oder D2.5 protestieren.
(b) eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung eines Bahnschiedsrichters
darf nicht sein
(1) Grund für eine Wiedergutmachung oder Gegenstand einer Berufung durch
ein Boot; oder
(2) rund zum Abbruch einer Wettfahrt, nachdem diese gestartet ist..
(c) Das Protestkomitee kann entscheiden, dass Wiedergutmachung gegeben wird, wenn es der Auffassung ist, dass ein offizielles Boot einschließlich eines Bahnschiedsrichterbootes ein teilnehmendes Boot ernsthaft behindert hat.
D3 Wertung einer Wettfahrt
D3.1
(a) Jedes Boot, das durchs Ziel geht muss Punkte entsprechend seinem Zielplatz
erhalten. Alle anderen Boote erhalten Punkte gleich der Anzahl aller zur Teilnahme
an der Wettfahrt berechtigten Boote.
(b) Wenn ein Boot OCS ist und nicht zum Start umkehrt oder sobald wie möglich nach seinem Startsignal aufgibt, müssen ihm 10 Punkte zu seiner Wertung addiert werden.
(c) Wenn ein Boot durchs Ziel geht ohne die Bahn abgesegelt zu haben, müssen ihm 6 Punkte zu seiner Wertung addiert werden, sofern nicht Regel D3.1(b) gilt.
(d) Wenn ein Boot versäumt eine Bestrafung der Umpire bei oder nahe der Ziellinie auszuführen, muss es als aufgegeben gewertet werden.
(e) Wenn ein Boot als aufgegeben nach Zieldurchgang gewertet wird malle Boote mit einem schlechteren Zielplatz um einen Platz angehoben werden.
D3.2
Wenn alle Boote eines Teams durchs Ziel gegangen sind, aufgegeben haben oder
nicht gestartet sind, werden die Boote des anderen Teams, die zu diesem Zeitpunkt
in der Wettfahrt sind, mit den Punkten gewertet, die sie erhalten hätten,
wenn sie durchs Ziel gegangen wären.
D3.3 Wenn das Protestkomitee entscheidet , dass ein Boot,
das als Partei einer Protest-Anhörung gegen eine Regel verstoßen
hat und nicht entlastet ist,
(a) wenn das Boot verstoßen hat gegen
(1) Regel 1 oder 2 oder
(2) Regel 14 mit Verursachung eines Schadens oder einer Verletzung oder
(3) eine Regel, während es nicht in der Wettfahrt war,
können die Hälfte oder mehr Wettfahrtsiege von seinem Team abgezogen
werden oder keine Strafe auferlegt werden.Abgezogene Wettfahrtsiege dürfen
keinem anderen Team zugesprochen werden.
(b) wenn das Boot gegen eine andere als die in D3.3(a) genannte Regel während der Wettfahrt verstoßen hat und keine Strafe dafür erhalten oder angenommen hat, müssen 6 Punkte zu seiner Wertung addiert werden.
(c) wenn das Team des Bootes trotz Annahme oder Auferlegung einer Strafe einen Vorteil erhalten hat, können die Punkte des Bootes erhöht werden.
D3.4
Sieger ist das Team mit der niedrigeren Gesamtpunktzahl. Gibt es Gleichstand,
ist das Team Sieger, das nicht das Boot mit dem ersten Platz aufzuweisen hat.
D4 Wertung einer Veranstaltung
D4.1 Begriffsbestimmungen
(a) Das Wettfahrtformat einer Veranstaltung besteht aus einer oder mehrerer Stufen.
(b) In einer Round-Robin Stufe werden die Teams in eine oder mehrere Gruppen eingeteilt und eine oder mehrere geplante Round-Robin‘s zu segeln. Eine Round-Robin ist ein Schema in dem jedes Team einmal gegen jedes andere Team in der selben Gruppe segelt.
(c) In einer K. o.-Stufe werden die Teams in Matches eingeteilt. Ein Match besteht aus einer oder mehreren Wettfahrten zwischen zwei Teams.
(d) Die Ausschreibung oder Segelanweisungen kann andere Formate und Wertungssysteme festlegen.
D4.2 Beendigung einer Stufe
(a) Das Wettfahrtkomitee kann eine Stufe zu jedem vernünftigen Zeitpunkt beenden, indem es die Meldungen, die Wetterbedingungen, die zeitlichen Einschränkungen und alle anderen wesentlichen Faktoren berücksichtigt.
(b) Wenn eine Round-Robin Stufe beendet ist, muss jede Round-Robin in der Stufe, in der 80% oder mehr der angesetzten Wettfahrten abgeschlossen wurden, als abgeschlossen bewertet werden. Wenn weniger Wettfahrten gültig abgeschlossen wurden, darf diese Round-Robin nicht gewertet werden, kann aber zur Lösung von Gleichständen verwendet werden.
D4.3 Wertung einer Round-Robin Stufe
(a) In einer Round-Robin Stufe müssen die Teams entsprechend der Anzahl
ihrer Wettfahrtsiege eingestuft werden, die größte Anzahl von Wettfahrtsiegen
zuerst. Haben die Teams einer Round-Robin Gruppe nicht die gleiche Anzahl von
abgeschlossenen Wettfahrten, so müssen die Teams entsprechend der Prozentzahl
ihrer Wettfahrtsiege eingestuft werden, die größte Prozentzahl zuerst.
(b) Wenn eine Round-Robin in der Stufe nicht abgeschlossen ist, müssen die Teams in Übereinstimmung mit den Ergebnissen von allen abgeschlossenen Round-Robins in der Stufe gewertet werden.
D4.4 Gleichstand einer Round-Robin Stufe
Gleichstand in einer abeschlossen Round-Robin-Stufe muss, unter Verwendung nur
der Ergebnisse der Stufe, in folgender Reihenfolge aufgelöst werden:
(a) die größere Anzahl von Wettfahrt-Siegen zwischen den gleichrangigen Teams;
(b) die geringere Anzahl von Punkten in allen Wettfahrten zwischen den gleichrangigen Teams;
(c) bleiben zwei Teams gleichrangig, entscheidet die letzte Wettfahrt zwischen ihnen;
(d) der geringere Durchschnitt von Punkten in allen Wettfahrten gegen gemeinsame Gegner;
(e) ein Aussegeln, wenn möglich, sonst ein Losentscheid. Wird ein Gleichstand hierdurch teilweise aufgelöst, müssen die verbleibenden Gleichstände durch erneuten Beginn bei Regel D4.4(a) aufgelöst werden.
D4.5 Gleichstand in einer unvollendeten Round-Robin Stufe
Gleichstände in einer nicht abgeschlossenen Round-Robin Stufe müssen
wenn möglich durch Verwendung von Ergebnissen der Wettfahrten zwischen
den punktgleichen Mannschaften in irgendeiner unvollständigen Round-Robin
aufgelöst werden. Andere Gleichstände müssen wie in Regel D4.4
vorgesehen aufgelöst werden.
D4.6 Wertung einer K. o. Stufe
Der Gewinner eines Matches ist das Team das zuerst die in den Segelanweisungen
festgelegte Anzahl von Siegwertungen erreicht hat.
D4.7 Unvollständige K. o. Stufe
Wenn ein Match in einer K. o.-Stufe nicht abgeschlossen ist (einschließlich
0-0), muss das Ergebnis festgelegt werden, wobei die folgende Reihenfolge zu
verwenden ist
(a) die größere Anzahl von Wettfahrtsiegen in dem unvollständigen Match;
(b) die größere Anzahl von Wettfahrtsiegen in allen Wettfahrten der Veranstaltung zwischen den punktgleichen Teams;
(c) Die bessere Platzierung in der am nächsten liegenden Round-Robin-Stufe, wobei wenn notwendig Regel D4.4(a) gilt;
(d) dem Sieger der am nächsten liegenden Wettfahrt zwischen den Teams. Wenn diese Regel zu keinem Ergebnis führt, soll der Gleichstand in der Stufe bestehen bleiben sofern die Segelanweisungen nichts anderes vorsehen.
D5 Technische Ausfälle bei Bereitstellung der Boote durch den Veranstalter
D5.1
Regel D5 gilt, wenn Boote durch den Veranstalter gestellt sind.
D5.2
Wenn ein Boot einen technischen Ausfall im Wettfahrtgebiet hat, kann es eine
Änderung der Wertung beantragen, indem es bei der ersten zumutbaren Gelegenheit
nach dem technischen Ausfall eine rote Flagge zeigt und stehen lässt bis
dies vom Wettfahrtkomitee oder einem Bahnschiedsrichter bestätigt wird.
Wenn möglich sollte es die Wettfahrt fortsetzten.
D5.3
Das Wettfahrtkomitee muss den Antrag auf Änderung der Wertung in Übereinstimmung
mit den Regeln D5.4 und D5.5 entscheiden. Sie kann Beweise auf jede ihr angemessen
erscheinende Art aufnehmen und ihre Entscheidung mündlich mitteilen.
D5.4
Entscheidet das Wettfahrtkomitee, dass die Zieldurchgangsposition eines Bootes
wesentlich beeinträchtigt wurde, dass der technische Ausfall nicht auf
ein Verschulden der Besatzung zurückzuführen war und dass eine verhältnismäßig
sachkundige Besatzung den technischen Ausfall unter den gegebenen Umständen
nicht hätte vermeiden können, muss sie eine Entscheidung so gerecht
wie möglich treffen. Das kann sein: die Wettfahrt abzubrechen und neu aussegeln
zu lassen oder, falls die Zieldurchgangsposition des Bootes absehbar war, ihm
die dieser Position entsprechenden Punkte zuzuweisen. Ist die Position des Bootes
zum Zeitpunkt des technischen Ausfalls zweifelhaft, so ist zu Ungunsten des
Bootes zu entscheiden.
D5.5
Ein technischer Ausfall infolge schadhaften gestellten Materials oder aufgrund
eines Regelverstoßes durch einen Konkurrenten ist in der Regel nicht als
Verschulden der Besatzung anzusehen, während ein technischer Ausfall infolge
Nachlässigkeit, Kenterung oder eines Regelverstoßes durch ein Boot
der gleichen Mannschaft anzulasten ist. Bestehen Zweifel am Verschulden der
Besatzung, muss zugunsten des Bootes entschieden werden.