Anhang F - Kiteboard Wettfahrtregeln

Kiteboard Bahnwettfahrten müssen nach den Wettfahrtregeln Segeln wie in diesem Anhang geändert gesegelt werden. Der Ausdruck „Boot“ an anderen Stellen der Wettfahrtregeln bedeutet „Kiteboard“ oder „Boot“ entsprechend der Sachlage.

Anmerkung: Regeln für andere Kiteboard-Rennformate (z.B. Short Track, Kitecross, Slalom, Boarder X) oder andere Kiteboard Regatten (z.B. Freestyle, Wellenreiten, Big Air, Speed) sind nicht in diesem Anhang enthalten. Verweise zu aktuellen Versionen dieser Regeln können auf der World Sailing Website gefunden werden.

Änderungen von Definitionen
Die Definitionen Klar achteraus und Klar voraus; Überlappen, Andauerndes Hindernis, Zieldurchgang, Freihalten, Lee und Luv, Bahnmarken-Raum, Hindernis, Starten, Schlag, Steuerbord oder Backbord und Zone sind geändert in:

Klar achteraus und klar voraus; Überlappen
Ein Kiteboard ist klar achteraus eines anderen, wenn sich sein Rumpf hinter einer geraden Linie befinden, die querab zum achterlichsten Punkt des Rumpfes des anderen Kiteboards verläuft. Das andere Kiteboard ist dann klar voraus. Sie überlappen,
wenn keines von ihnen klar achteraus ist. Sie überlappen außerdem, wenn ein zwischen ihnen liegendes Kiteboard beide überlappt. Diese Begriffe gelten immer für Kiteboards auf gleichem Schlag. Sie gelten nicht zwischen Kiteboards auf entgegengesetztem Schlag, sofern nicht beide Kiteboards tiefer als 90 Grad zum wahren Wind segeln.

Andauerndes Hindernis
Ein Hindernis ist ein andauerndes Hindernis, wenn das kiteboard, mindestens 30 Meter entlang fahren wird. Folgendes sind jedoch kein andauerndes Hindernis: Ein fahrendes Schiff, ein Boot in der Wettfahrt oder ein Schiff des Wettfahrtkomitees, das auch Bahnmarke ist.

Zieldurchgang:
Ein Kiteboard geht durchs Ziel, wenn ein beliebiger Teil seines Boards oder der in normaler Position befindliche Teilnehmer die Ziellinie von der Bahnseite kommend überquert, während der Teilnehmer in Kontakt mit dem Board ist. Jedoch ist ein Kiteboard nach Überqueren der Ziellinie nicht durchs Ziel gegangen, wenn es
(a) eine Strafe gemäß Regel 44.2 ausführt,
(b) einen Fehler an der Ziellinie nach Regel 28.2 korrigiert, oder
(c) fortfährt, die Bahn abzusegeln.
Nach dem Zieldurchgang muss es die Ziellinie nicht vollständig queren. Die Segelanweisungen können die Richtung, in der die Kiteboards die Ziellinie durchsegeln müssen, ändern.

Freihalten:
Ein Kiteboard hält sich von einem Wegerecht-Kiteboard frei,
(a) wenn das Wegerecht-Kiteboard seinen Kurs ohne Ausweichmaßnahmen zu ergreifen segeln kann und,
(b) wenn die Kiteboards überlappt sind, das Wegerecht-Kiteboard ausserdem, seinen Kurs in beide Richtungen ändern oder seinen Kite in jede Richtung bewegen kann, ohne das es sofort zu einer Berührung kommt.

Lee und Luv
Die Leeseite eines Kiteboards ist die Seite, die vom Wind abgewandt ist oder, wenn es im Wind ist, abgewandt war. Segelt es jedoch direkt vor dem Wind oder tiefer, ist die Leeseite die Seite, auf der sich sein Kite befindet, die andere Boardseite ist seine Luvseite. Wenn zwei Kiteboards auf gleichem Schlag überlappen, so ist das Kiteboard, dessen Board auf der Leeseite des anderen Kiteboards liegt, das Lee-Kiteboard. Das andere ist das Luv-Kiteboard.

Bahnmarken-Raum
Bahnmarken-Raum ist der Raum für ein Kiteboard, um nicht weiter von der Bahnmarke für seinen richtigen Kurs zum Runden oder Passieren der Bahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite zu segeln. und Raum um eine Zielbahnmarke nach dem Zieldurchgang zu passieren.

Hindernis
Ein Hindernis ist
(a) ein Gegenstand, den ein Kiteboard nicht ohne erhebliche Kursänderung oder Änderung der Kite-Position passieren kann, wenn es direkt darauf zu segeln würde und 10m davon entfernt wäre.
(b) ein Gegenstand, der als solche in einer Regel definiert ist
(c) ein Gegenstand, der nur an einer Seite sicher passiert werden kann
(d) Ein Gebiet oder eine Linie in einer Regel, das nicht von Kiteboards be- oder durchfahren werden darf.
Jedoch ist ein in einer Wettfahrt befindliches Kiteboard kein Hindernis für andere Kiteboards, außer wenn diese verpflichtet sind, sich von ihm frei zu halten oder ihm auszuweichen, wenn Regel 223 gilt.

Starten
Ein Kiteboard startet, wenn es bei oder nach seinem Startsignal vollständig auf der Vorstartseite der Startlinie war und anschließend irgendein Teil des Boards oder des Teilnehmers die Startlinie in Richtung zur ersten Bahnmarke überquert und bei Gültigkeit von Regel 30.1 diese befolgt hat.

Schlag, Steuerbord oder Backbord
Ein Kiteboard ist auf dem Schlag, Steuerbord (Wind von Steuerbord) oder Backbord (Wind von Backbord), entsprechend der Seite, in der der Teilnehmer die vordere Hand in normaler Fahrposition mit den Fersen zur Luvseite und mit beiden, nicht gekreuzten Armen an der Steuerstange hat. Ein Kiteboard segelt mit Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) wenn die rechte Hand des Teilnehmers vorne wäre und mit Backbordschlag (Wind von Backbord) wenn die linke Hand des Teilnehmers vorne wäre.

Zone
Der Bereich um eine Bahnmarke innerhalb eines Abstandes von 30 Metern. Ein Kiteboard ist in der Zone, wenn ein Teil seines Rumpfes in der Zone ist.

Füge die folgenden Definitionen hinzu:

Gekentert
Ein Kiteboard ist gekentert, wenn
(a) sein Kite im Wasser ist,
(b) seine Steuerleinen mit denen eines anderen Kiteboards verfangen sind,

Springen
Ein Kiteboard springt, wenn das Board, dessen Anhänge und der Teilnehmer von der Wasseroberfläche frei sind.

Wiederaufrichten
Ein Kiteboard ist beim Wiederaufrichten, vom Zeitpunkt wo er Steuerfahrt veriert, bis er diese wieder erhalten hat, sofern er nicht gekentert ist.

F1 Änderungen von Regeln in Teil 1
[Keine Änderungen]

F2 Änderungen von Regeln in Teil 2

Teil 2 – Vorwort
Im zweiten Satz des Vorwortes zu Teil 2 ist „Verletzung oder ernsthafter Schaden“geändert in „Verletzung, ernsthafter Schaden oder ein Verfangen“.

13 Während des Wendens
Regel 13
ist gestrichen.

14 Berührung vermeiden
Regel 14(b)
ist geändert in:
(b) muss entlastet werden, wenn es gegen diese Regel verstößt und die Berührung nicht zu einer Verletzung, einem Schaden oder einem Verfangen geführt hat.

16 Ändern von Kurs oder Kite Position
Regel 16
ist geändert in:
16.1 Wenn ein Kiteboard mit Wegerecht seinen Kurs oder die Position seines Kites ändert, muss es dem anderen Kiteboard Raum zum Freihalten geben

16.2 Außerdem gilt: Wenn nach dem Startsignal ein Kiteboard auf Backbordschlag (Wind von Backbord) sich dadurch freihält, dass es ein Kiteboard auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) achteraus passieren will, darf das Kiteboard auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) weder seinen Kurs noch die Position seines Kites ändern, wenn dadurch das Kiteboard auf Backbordschlag (Wind von Backbord) seinen Kurs oder die Position seins Kites sofort ändern müsste, um sich weiterhin freizuhalten.

17 Auf gleichem Schlag, richtiger Kurs
Regel 17
ist gestrichen

18 Bahnmarken-Raum
Regel 18 ist geändert in:
18.1 Geltungsbereich der Regel 18
Regel 18 gilt zwischen Kiteboards, wenn sie eine Bahnmarke auf derselben Seite lassen müssen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist. Sie gilt jedoch nicht

(a) zwischen Kiteboards auf entgegengesetztem Schlag, Wenn eines in der Zone ist.oder

(b) zwischen einem Kiteboard, das sich der Bahnmarke nähert und einem, das sich von ihr entfernt,

Reel 18 hört auf zwischen Kiteboards zu gelten, wenn Bahnmarken-Raum gegeben wurde.

18.2 Bahnmarken-Raum geben
(a) Wenn das erste von zwei Kiteboards die Zone erreicht,
(1) und sofern die Kiteboards überlappen, muss das zu diesem Zeitpunkt außen liegende Kiteboard anschließend dem innen liegenden Kiteboard Bahnmarken-Raum geben.
(2) und sofern die Kiteboards nicht überlappen, muss das Kiteboard, das zu diesem Zeitpunkt die Zone noch nicht erreicht hat anschließend dem anderen Kiteboard Bahnmarken-Raum geben.

(b) Wenn das Kiteboard mit Anrecht auf Bahnmarken-Raum die Zone verläßt, endet dieses Anrecht auf Bahnmarken-Raum und Regel 18.2(a) gilt wieder bezüglich der Positionen der Kiteboards zum Zeitpunkt wenn Regel 18.2(a) erneut gilt.

18.3 Wenden und Halsen
Wenn ein innen liegendes überlappendes Kiteboard mit Wegerecht den Schlag an einer Bahnmarke wechseln muss um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf es bis zum Wechsel des Schlags nicht weiter an der Bahnmarke vorbeisegeln, als für das Segeln dieses Kurses notwendig. Regel 18.3 gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke oder an einer Ziel-Bahnmarke und ein Kiteboard darf nicht für einen Verstoss gegen diese Regel bestraft werden, es sei denn, dass der Kurs eines anderen Kiteboards vom Verstoss gegen diese Regel betroffen war.

19 Room to pass an obstruction
Regei 19.2(a) ist geändert in:
(a) Ein Kiteboard mit Wegerecht kann wählen, ob es ein Hindernis auf seiner Backbord- oder Steuerbordseite passieren will. Wenn ein Wegerecht-Kiteboard seinen Kurs bei der Wahl auf welcher Seite es passieren will, ändert, muss es dem anderen Kiteboard Raum zum Freihalten geben.

20 Raum zum Wenden an einem Hindernis
Regel 20.1(a)
ist geändert in:
(a) es sich einem Hindernis nähert und es bald eine wesentliche Kursänderung oder Änderung der Kiteposition vornehmen muss, um ihm sicher auszuweichen und

Regel 20.4 ist geändert in:
20.4 Zusätzliche Erfordernisse zu den Zurufen eAdditional Requirements for Hails Die folgenden Armsignale sind zusätzlich zu den Zurufen erforderlich:
(a) Für „Raum zum Wenden“, wiederholtes und klares Kreisen einer Hand über dem Kopf; und
(b) Für „Wenden Sie“, wiederholtes und klares Zeigen auf das andere Kiteboard und Winken mit dem Arm nach Luv

Abschnitt D —Vorwort
das Vorwort zu Abschnitt D iist geändert in:
Wenn Regel 21 oder 22 zwischen zwei Kiteboards gilt, gelten die Regeln des Abschnitts A und C nicht

212 Startfehler; Ausführen einer Strafe; Springen
Regel 21.3
ist geändert und Regel 21.4 neu hinzugefügt:

21.3 Ein Kiteboard, dass während der letzten Minute vor seinem Startsignal anhält, deutlich langsamer wird oder keine wesentliche Vorwährtsfahrt macht, muss sich von anderen Kiteboards freihalten, es sei denn es ist unverschuldet gekentert.

21.4 Ein Kiteboard das springt muss sich von anderen freihalten, die dies nicht tun.

22 Gekentert; Wiederaufrichtend; auf Grund gelaufen; Hilfe leistend
Regel 22 ist geändert in:
22.1 Wenn es dazu in der Lage ist, muss ein Kiteboard einem anderen Kiteboard ausweichen, das gekentert oder nach einer Kenterung noch nicht wieder unter Kontrolle ist, aufgelaufen ist oder das versucht, einer Person oder einem Fahrzeug in Gefahr zu helfen.

22.2 Ein wiederaufrichtendes Kiteboard muss sich von einem anderen Kiteboard freihalten, das dies nicht tut.

F3 Änderungen von Regeln in Teil 3

26 Starten von Wettfahrten
Regel 26 ist geändert zu:
Wettfahrten müssen unter Verwendung der folgenden Signale gestartet werden. Die Zeiten sind von den optischen Signalen zu nehmen. Das Ausbleiben eines Schallsignals ist nicht zu beachten.

Minuten vor Startsignal Optisches Signal Schallsignal
Bedeutung
3
Klassenflagge
Eins
Ankündigungssignal
2
U oder schwarze Flagge
Eins
Vorbereitungsignal
1
Vorbereitungssignal entfernen,
Ein langes
Eine Minute
0
Klassenflagge entfernen, 1 Schallsignal
Eins
Startsignal

 

29 Rückrufe
Regel 29.1 ist gesrichen

30 Startstrafen
In Regel 30.3 und 30.4 wird “Rumpf” geändert in “Rumpf oder Teilnehmer”.

In Regel 30.4 wird “Segelnummer” geändert in “Teilnehmernummer”.

36 Wieder zu startende oder wieder zu segelnde Wettfahrten
Regel 36(b)
ist geändert in:
(b) veranlassen ein Kiteboard zu bestrafen außer nach Regel 2, 30.4 oder 69 oder nach Regel 14, wenn es eine Verletzung, ernsthaften Schaden oder ein Verfangen verursacht hat.

F4 Änderungen von Regeln in Teil 4

41 Hilfe von außen
Füge die neuen Regeln 41(e) und 41(f) hinzu:
(e) Hilfe durch einen anderen Teilnehmer in der selben Wettfahrt zur Unterstützung beim Wiederstarten des Kites;
(f) Hilfe beim Wechseln der Ausrüstung, aber nur in der Startzone für Kites.

42 Vortrieb:
Regel 42
ist geändert in:

42.1 Basic Rule
Außer es ist durch Regel 42.2 erlaubt darf ein Kiteboard nur Wind und Wasser nutzen um seine Geschwindigkeit zu erhöhen, beizubehalten oder zu verringern.

42.2 Ausnahmen
(a) Ein Kiteboard darf durch Handlungen des auf dem Kiteboard befindlichen Teilnehmers, die nicht von außen unterstützt werden angetrieben werden.
(b) Ein Teilnehmer darf schwimmen, gehen oder paddlen während das Kitboard gekentert ist oider wiederaufgerichtet wird, sofern das Kiteboard dadurch keinen erheblichen Vorteil in der Wettfahrt erlangt.
(c) Jedes Vortriebsmittel darf benutzt werden um einer Person oder einem anderen Fahrzeug in Gefahr zu helfen.

43 Entlastung
Regel 43.1(c) ist geändert in:
(c) Ein Wegerecht-Kiteboard oder ein Kiteborad, das innerhalb des ihm zustehenden Raums oder Bahnmarken-Raums segelt, wird für einen Verstoß gegen Regel 14 entlastet, wenn die Berührung keinen Schaden, Verletzung oder ein Verfangen verursacht.

Füge neue Regel 43.1(d) hinzu:
(d) Wenn ein Kiteboard Regel 15 verletzt und esgibt keine Berührung, ist es für diese Regelverletzung entlastet.

44 Strafen zum Zeitpunkt eines Vorfalls

Regel 44.1 und 44.2 sind geändert in:
44.1 Annahme einer Strafe
Ein Kiteboard kann eine Eine-Drehung-Strafe annehmen, wenn es möglicherweise gegen eine oder mehrere Regeln von Teil 2 in einem Vorfall in der Wettfahrt verstoßen hat. Alternativ können die Ausschreibung oder Segelanweisungen den Gebrauch der Wertungsstrafe oder anderer Strafen festlegen. In diesem Fall ersetzt diese andere Strafe die Eine-Drehung-Strafe. Wenn jedoch

(a) ein Kiteboard in einem Vorfall sowohl gegen eine Regel von Teil 2 als auch gegen Regel 31 verstoßen hat, muss es die Strafe für den Verstoß gegen Regel 31 nicht annehmen; und

(b) das Kiteboard bei seinem Regelverstoß eine Verletzung, Schaden oder ein Verfangen verursacht hat oder trotz Annahme einer Strafe einen deutlichen Vorteil in der Wettfahrt oder Wettfahrtserie erhalten hat, muss seine Strafe die Aufgabe der Wettfahrt sein.

44.2 Eine-Drehung-Strafe
Nachdem sich ein Kiteboard so bald wie möglich nach dem Vorfall von anderen Kiteboards freigesegelt hat, nimmt es eine Eine-Drehung-Strafe an, indem es unverzüglich eine Drehung mit dem Board im Wasser durchführt. Die Drehung muss eine abgschlossene Wende und eine abgschlossene Halse enthalten. Zwischen der Wende und der Halse (oder umgekehrt) muss eine Vorwärtsbewegung hergestellt werden mit dem Teilnehmer auf der korrekten Seite des Boards in normaler Segel-Position. Wenn ein Kiteboard die Strafe auf oder in der Nähe der Ziellinie ausführt, muss es vollständig auf die Bahnseite der Linie segeln, bevor es durchs Ziel geht.

50 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer

Regel 50.1(a) ist geändert in:
(a) Teilnehmer dürfen keine Kleidung oder Ausrüstung zur Erhöhung ihres Gewichtes tragen. Ein Teilnehmer darf jedoch einen Trinkbehälter mit sich führen, der ein Fassungsvermögen von mindestens einem Liter hat und gefüllt nicht mehr als 1,5 Kilogramm wiegt.

Gestrichene Regeln in Teil 4
Die Regeln 45, 48.2, 49, 50.2, 51, 52, 54, 55 und 56.1 sind gestrichen.

F5 Änderungen von Regeln in Teil 5

60 Proteste
60.2
Absicht zu protestieren
Regeln 60.2(a), 60.2(b) und 60.2(c) sind geändert in:
(a) Wenn ein Protest einen Vorfall betrifft, den der Protestierende im Wettfahrtgebiet beobachtet hat:
(1) wenn der Protestierende ein Kiteboard ist, muss es „Protest“ rufen
(2) wenn der Protestierende ein Komitee ist, muss es das Kiteboard nach der Wettfahrt innerhalb der Protestfrist über seine Absicht gegen es zu protestieren zu informieren.

(b) Wenn jedoch
(1) der Protestgegner zum Zeitpunkt des Vorfalls außer Rufweite ist,
(2) der Vorfall ein Fehler beim Absegeln der Bahn war,
(3) der Vorfall vom Protestierenden nicht im Wettfahrtgebiet beobachtet wurde, oder
(4) ein Protestkomitee entscheidet , gegen ein Kiteboard nach Regel 60.4(c) zu protestieren,
dann ist die einzigen Anforderung an den Protestierenden, den Protestgegner bei der ersten zumutbaren Gelegenheit über seine Protestabsicht zu informieren.

(c) wenn es zum Zeitpunkt des Vorfalls für das protestierende Kiteboard klar erkennbar ist, dass ein Crewmitglied von einer der Mannschaften in Gefahr befindet oder verletzt hat oder ein erheblicher Schaden entstanden ist oder Verfangen hat gelten Regeln 60.2(a) und 60.2(b) nicht, aber es muss versuchen, das andere Boot innerhalb der Protestfrist zu informieren.

60.5 Protest Entscheidungen
Regeln 60.5(d)(1) und 60.5(d)(2) sind geändert in:
(d) Entscheidet das Protestkomitee, dass Abweichungen über akzeptierbare Bau-Toleranzen hinaus:
(1) durch Schaden oder normale Abnutzung verursacht wurden und die Leistung des Kiteboards nicht verbessern, darf es das Kiteboard nicht bestrafen.
(2) Jedoch darf das Kiteboard nicht wieder an Wettfahrten teilnehmen, bis die Abweichungen korrigiert wurden, außer das Protestkomitee stellt fest, dass es keine zumutbare Gelegenheit gibt oder gegeben hat, das zu tun.

Ergänze neue Regel 60.5(e):
(e) wenn ein Kiteboard gegen eine Regel verstoßen hat und nicht entlastet ist und als Ergebnis gab es ein Verfangen ein zweites oder weiteres Mal während der Veranstaltung muss seine Strafe eine nicht streichbare Disqualifikation sein.

63 Durchführung von Anhörungen
63.5 Entscheidungen
Regel 63.5(d) ist geändert in:
(d) Hat das Protestkomitee Zweifel in einer Angelegenheit bezüglich der Vermessung eines Kiteboards, der Auslegung einer Klassenregel oder einem Vorfall mit einem Schaden an einem Kiteboard, muss es seine Fragen zusammen mit den entsprechenden Sachverhalten einer für die Interpretation der Regel zuständigen Stelle unterbreiten. Das Protestkomitee ist bei seiner Entscheidung an die Antwort der zuständigen Stelle gebunden.

Ergänze neue Regel 63.8:
63.8 Anhörungsvorgehen für eine Ausscheidungsserie
Für eine Ausscheidungserie in der sich Kiteboards für die Teilnahme an einer spätere Stufe der Veranstaltung qualifizieren:
(a) Regeln 60.3(a) und (b), 61.2(a), 63.6(b) sind gestrichen.

(b) Regel 63.4 ist geändert in:
Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung brauchen nicht schriftlich, sondern müssen so schnell wie vernünftigender Weise möglich nach einer Wettfahrt mündlich gegenüber einem Mitglied des Protestkomitees gemacht werden. Das Protestkomitee kann die Beweisaufnahme in jeder geeigneten Form durchführen und die Entscheidung mündlich mitteilen.

70 Berufungen und Anträge an den Nationalen Verband
Füge neue Regel 70.7 hinzu:
70.7 Berufungen sind in Disziplinen und Formaten mit Ausscheidungs-Serien nicht erlaubt.

F6 Änderungen von Regeln in Teil 6
[Keine Änderungen]

F7 Änderungen von Regeln in Teil 7
90 Wettfahrtkomitee; Segelanweisungen; Wertung
Der letzte Satz von Regel 90.2(c) ist geändert in:
„Mündliche Anweisungen dürfen nur gegeben werden, wenn das Verfahren dazu in den Segelanweisungen festgelegt ist.“

F8 Änderungen von Anhang A
A1 Anzahl von Wettfahrten; Gesamtwertungen
Regel A1 ist geändert in:
Die Anzahl der vorgesehenen Wettfahrten und die für die Gültigkeit einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl abgeschlossener Wettfahrten müssen in der Ausschreibung oder den Segelanweisungen festgelegt sein. Wenn eine Veranstaltung mehr als eine Disziplin oder Format einschließt, müssen die Ausschreibung oder Segelanweisungen festlegen, wie die Gesamtwertung zu berechnen ist. Siehe Regel 90.3(a)

A4 Low-Point System
Regel A5.2 ist geändert in:
A5.2 Ein Kiteboard, dasdie Bahn nicht abgesegelt hat, aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, erhält Punkte für den Zielplatz, der um eins größer ist als die Anzahl der für die Wettfahrtserie gemeldeten Kiteboards oder in einer Wettfahrt einer Ausscheidungsserie, der Anzahl der Kiteboards in diesem Lauf.

A11 Wertungsabkürzungen
Füge in Regel A11 hinzu:

DCT Disqualifikation nach Verursachen eines Verfangens in einem Vorfall

F9 Änderungen von Anhang G
Anhang G ist geändert in:
Anhang G – Kennzeichnung von Teilnehmern
G1
Jedes Kiteboard muss wie folgt gekennzeichnet sein:

(a) Jeder Teilnehmer muss mit einem Shirt ausgestattet werden und es tragen mit einer persönlichen Teilnehmernummer von nicht mehr als drei Stellen .Das Shirt muss wie vorgesehen so getragen werden, dass die Nummer klar sichtbar ist.

(b) Die Nummern müssen so hoch wie möglich auf Vorder- und Rückseite und den Ärmeln des Shirts sichtbar sein. Sie müssen auf dem Rücken mindestens 20 cm und auf der Vorderseite und den Ärmeln mindestens 6 cm hoch sein.

(c) Die Nummern müssen arabische Ziffern von gleicher Vollfarbe sein, klar lesbar und in einer kommerziell verfügbaren Schriftart mit der gleichen oder besseren Lesbarkeit wie Helvetica. Die Farbe der Nummern muss sich von der Farbe des Shirts deutlich abheben.